Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU)

 

Die MPU (Medizinisch- Psychologische Untersuchung), wird im Volksmund auch Idiotentest genannt.

Sie ist ein gerichtlich oder behördlich angeordnetes Verfahren, in dem geprüft werden soll, ob eine Person  geeignet ist , im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Hierbei geht es allerdings nicht wie bei der Fahrerlaubnisprüfung um die Überprüfung ihres Können oder  Wissens sondern um ihre charakterliche Eignung.

Anlass für eine Begutachtung ist dann gegeben, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt hat.

Ein häufiger Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang mit Fahren nach Alkoholgenuss gegeben.

Zur MPU (Medizinisch- Psychologische Untersuchung),  müssen Personen, die Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung geweckt haben:

  • die alkoholisiert oder unter Drogen bzw. Medikamenteneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben  (bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr)
  • es kann jedoch auch vorkommen, dass die Führerscheinstellen die MPU schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen
  • bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen. Wer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist
  • Personen die Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen haben
  • Personen die eine fehlende geistige Eignung aufweisen
  • wer eine Straftat begangen hat die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehet
  • wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential besteht
  • wer  mehr als 7 Punkte im Fahreignungsregister hat


Wenn  man die Eignung der untersuchten Person feststellt, spricht man von einem positiven Gutachten.

Kann man von der untersuchten Person, die Eignung nach dem Gutachten  nicht feststellen, so liegt ein negatives Gutachten vor.

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